Wer wir sind, was wir tun

 

   

 

Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören:

  • Bekämpfung von Schadenfeuer
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
  • Mitwirkung von Brandschutzeinheiten im Katastrophenschutz
  • Stellen von Brandsicherheitswachen
  • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, das Verhüten von Bränden sowie die Aufgaben und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Durchführung „Tag der offenen Tür“, Übungen in Kitas und Schulen)
  • Aus- und Fortbildung der Kameraden, Durchführung von Übungen
  • Einsatzleitung bei Großschadenslagen und –ereignissen

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 197)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 (GVBl. I S. 1090)
  • örtliche Brandschutzkonzeption
  • Alarm- und Ausrückeordnungen

                             

                                     

                                       

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