Wer wir sind, was wir tun
Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar.
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören:
- Bekämpfung von Schadenfeuer
- Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
- Mitwirkung von Brandschutzeinheiten im Katastrophenschutz
- Stellen von Brandsicherheitswachen
- Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, das Verhüten von Bränden sowie die Aufgaben und Möglichkeiten der Selbsthilfe (Durchführung „Tag der offenen Tür“, Übungen in Kitas und Schulen)
- Aus- und Fortbildung der Kameraden, Durchführung von Übungen
- Einsatzleitung bei Großschadenslagen und –ereignissen
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 197)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30.11.2005 (GVBl. I S. 1090)
- örtliche Brandschutzkonzeption
- Alarm- und Ausrückeordnungen